Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Car + Nautic Steam Wash GmbH (nachstehend „Steam Wash“ genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Die AGB gelten auch für Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von Steam Wash erbracht werden. Der Einsatz von Leihpersonal erfordert keine Zustimmung des Auftraggebers, sofern dies zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Abgabe einer Bestellung oder die Unterzeichnung eines Auftrags gilt als Anerkennung dieser AGB durch den Kunden.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von Lavel akzeptiert.
Beratungsgespräche
Stornierungsfrist: Eine kostenlose Annullierung oder Verschiebung des Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ("No-Show") ohne vorherige Absage, wird eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 75.– in Rechnung gestellt. Diese Gebühr dient zur Deckung der Kosten für die reservierte Kapazität und den administrativen Aufwand, da der Termin kurzfristig nicht neu besetzt werden kann.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Steam Wash kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. wenn der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte).
Terminvereinbarung und Annullierungskosten Dienstleistungen
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Sie können schriftlich (E-Mail, Brief), über elektronische Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) sowie mündlich oder telefonisch getroffen werden. Mit der Bestätigung des Termins durch Steam Wash gilt der Auftrag als fest gebucht.
Verbindliche Termine für Dienstleistungen können bis spätestens 14 Kalendertage vorher abgesagt oder verschoben werden.
Nach Terminbestätigung wird eine Vorauszahlung fällig, die je nach Dienstleistung und Produkt variiert. Die Zahlungsbedingung der Vorauszahlung beträgt 7 Tage. Bei Nichtbezahlung der Vorauszahlung, behält sich die Steam Wash das Recht vor den Auftrag zu stornieren.
Bei Terminabsagen behält die Steam Wash das Recht vor die geleistete Anzahlung als Umtriebsentschädigung zu behalten.
Schadenminderungspflicht (Fairness-Klausel)
Steam Wash verpflichtet sich, bei einer kurzfristigen Absage proaktiv zu versuchen, die frei gewordenen Kapazitäten anderweitig zu belegen.
Offerten
Offerten, die aufgrund ungenauer oder unvollständiger Unterlagen erstellt werden, sind als unverbindliche Richtpreise zu verstehen. Abweichungen sind zu jeder Zeit möglich. Die Gültigkeit der Offerte beträgt 7 Tage.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine spezielle schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Fakturierung gemäss den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter unten). Material- und Nebenkosten, aussergewöhnliche Fahrzeugvorbereitungen bei extremer Verschmutzung, das Entfernen von Dellen und Kratzern, Transportkosten, Reisespesen und ähnliche Aufwendungen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die jeweils gültige Richtpreisliste von Steam Wash ist auf der Homepage www.steamwash.ch einsehbar.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Lavel. Lavel behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, unabhängig davon, ob Zahlungen auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hiermit an die Steam Wash ab, welche die Abtretung annimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Steam Wash über die Weiterveräusserung der Ware zu informieren und spätestens im Falle des Verzugs die notwendigen Angaben zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen zu machen, insbesondere den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen.
Zahlungsbedingungen
Bei allen erbrachten Dienstleistungen wird der vollständige Rechnungsbetrag sofort oder spätestens nach 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Materialbestellungen können gegen Vorkasse geliefert werden. Der Kunde ist verpflichtet, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- zu entrichten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu zahlen, sofern nicht höhere Verzugszinsen gesetzlich zulässig sind. Während des Zahlungsverzugs ist die Car + Nautic Steam Wash GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz geltend zu machen. Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte, soweit gesetzlich zulässig. Mehrere Auftraggeber haften der Car + Nautic Steam Wash GmbH gegenüber als Solidarschuldner. Für Geschäftskunden gelten die gleichen Zahlungs- und Mahnungskonditionen. Im Falle eines Zahlungsverzugs erlischt jeglicher Garantieanspruch auf die durchgeführten Arbeiten.
Lieferung und Lieferfristen
Die genannten Liefertermine sind Richttermine, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Bei einem vereinbarten Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten des Kunden (z. B. mängelfreier Zustand und Lieferung des zu bearbeitenden Objekts) sowie deren Fristen festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet die Steam Wash nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. In diesem Fall hat die Lavel zudem Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs des zu bearbeitenden Objekts bei der Steam Washund enden mit dem Tag, an dem die Arbeiten die Steam Wash verlassen.
Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, Erfüllung oder Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist erst nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zulässig.
Überschreitungen des Liefertermins oder Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Lavel kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen aufgrund von Arbeitsniederlegungen, Streik, Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung oder höhere Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, die Lavel für etwaige Schäden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Versicherung des zu bearbeitenden Objekts
Abholung und Lieferung von zu bearbeitenden Fahrzeugen und Objekten durch die Steam Wash erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug oder Objekt jederzeit und ausreichend, auch für Transporte, versichert ist. Dies gilt insbesondere für Transporte, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Transporte von zu bearbeitenden Fahrzeugen werden gegen Entgelt mit einem geschlossenen oder offenen Autotransport-Anhänger durch eine von der Steam Wash beauftragte Firma durchgeführt. Die Lavel übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Steam Wash.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Die erhaltene Ware bzw. das folierte Objekt ist bei Übernahme unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Der Kunde bestätigt die ordnungsgemässe Übernahme mündlich. Für nicht offensichtliche (verdeckte) Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäss Obligationenrecht (OR). Mängelrügen bedürfen zu Beweiszwecken stets der Schriftform und können per E-Mail oder über das Kontaktformular übermittelt werden.
Folgen einer berechtigten Mängelrüge
Bei begründeter Reklamation entscheidet die Steam Wash je nach Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neufolierung, Herabsetzung des Rechnungsbetrags oder Stornierung des gesamten Auftrags inklusive Rückbau der Folierung. Die Haftung der Steam Wash ist auf den Auftragswert begrenzt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können Rechte aus offensichtlichen Mängeln nicht mehr geltend gemacht werden.
Leistungsbeschreibung und übliche Toleranzen
Folierende Arbeiten unterliegen technisch bedingten Toleranzen. Einschlüsse kleinster Staubpartikel, minimale Lufteinschlüsse oder Leimbruchstellen, leichte branchenübliche Abweichungen in Farbe, Glanz oder Schnittgenauigkeit sowie optische Beeinträchtigungen und kleinstes Ablösen der Folie, die bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation. Für unlackierte oder nachlackierte Oberflächen wird weder Gewährleistung noch Garantie übernommen.
Installationsgarantie
Die Steam Wash gewährt eine Installationsgarantie auf die handwerksgerechte Verarbeitung (Installation) der Folie von 24 Monaten ab vollständigen Zahlungseingang. Für das Folienmaterial selbst kann eine Herstellergarantie des Produzenten bestehen. Für diese Herstellergarantie ist ausschliesslich der Folienhersteller Garantiegeber.
Umfang und Kosten im Garantiefall
Im Falle eines anerkannten Garantiefalles unserer Installationsgarantie leisten wir die notwendige Nachbesserung oder Neuinstallation. Handelt es sich jedoch um einen Fall der Herstellergarantie des Materialherstellers, so decken wir, sofern nichts anderes vereinbart in der Herstellergarantie des Folienherstellers, im Rahmen der Regulierung durch den Hersteller ausschliesslich die Kosten für das Ersatzmaterial ab. Alle damit verbundenen Arbeitsleistungen wie Demontage der alten Folie, Reinigung der Oberfläche und die Neuverklebung sind dienstleistungspflichtig und werden separat nach unserem aktuellen Stundensatz berechnet.
Erlöschen der Garantieansprüche
Unsere Installationsgarantie ist 24 Monate ab vollständigen Zahlungseingang des Auftrags gültig, nicht übertragbar und erlischt bei einem Halterwechsel des Fahrzeugs. Einschränkungen oder Toleranzen, die uns von unseren Zulieferern vorgegeben werden, gelten auch gegenüber dem Kunden. Die Garantie erlischt zudem vorzeitig, wenn unsachgemässe Behandlungen erfolgen oder Veränderungen an der Folierung vorgenommen werden.
Reklamationen bei Keramikbeschichtung
Die erhaltene Ware bzw. das beschichtete Objekt ist unverzüglich bei Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeugs mündlich. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform und können per E-Mail oder über das Kontaktformular übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheidet die Lavel je nach Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neubeschichtung, Herabsetzung des Rechnungsbetrags oder Stornierung des gesamten Auftrags inklusive Rückbau der Beschichtung. Die Haftung der Steam Wash beschränkt sich auf den Auftragswert. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Lieferung, Übergabe oder Abholung schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf keine schriftliche Mitteilung, können Rechte wegen dieser Mängel gegenüber der Lavel nicht mehr geltend gemacht werden. Es wird keine Garantie für nicht lackierte oder nachlackierte Oberflächen übernommen. Optische Beeinträchtigungen, die bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Bei Zahlungsverzug erlischt jegliche Garantie. Soweit der Steam Wash durch Zulieferer Einschränkungen oder Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. Für das Material der Keramikversiegelung selbst kann eine Herstellergarantie des Produzenten bestehen. Für diese Herstellergarantie ist ausschliesslich der Hersteller Garantiegeber.
Verantwortlichkeit für Druckinhalte
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden der Steam Wash zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Bild- und Textvorlagen, Muster oder ähnlichen Materialien erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Kunde über die entsprechenden Reproduktionsrechte verfügt und die Verantwortung für die Berechtigung zur Vervielfältigung übernimmt. Die Lavel ist nicht verpflichtet, die eingereichten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Lavel gegenüber allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten resultieren. Dies umfasst auch die Übernahme aller damit verbundenen Kosten, Schäden und rechtlichen Folgen.
Reproduktionsunterlagen
Die von der Steam Wash erstellten Arbeitsunterlagen (z. B. fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (z. B. Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Steam Wash. Sie werden nicht an den Kunden ausgeliefert, auch wenn der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat oder sie gesondert in Rechnung gestellt wurden.
Haftungsbeschränkung
Die Steam Wash und ihre Mitarbeiter haften dem Kunden gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In jedem Fall wird eine Haftung für Schäden, die den Auftragswert übersteigen, ausgeschlossen.
Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen
Die Steam Wash ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie die erstellten Arbeitsunterlagen (z. B. Fotos, Daten usw.) zu archivieren. Eine Aufbewahrung kann ausdrücklich vereinbart werden und erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Fotografische Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Steam Wash die Arbeiten an seinem Objekt fotografisch dokumentiert und diese Fotos für Dokumentationszwecke sowie für Werbezwecke verwendet. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der Kunde die fotografische Dokumentation nicht gestatten möchte, hat er dies bei der Auftragserteilung mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Steam Wash. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Steam Washzuständig.
Altendorf, 01.01.2026